AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für das Gästehaus Alte Schmiede in 21534 Bleckede Stand: November 2018

Gästehaus Alte Schmiede – Martina Franken, Lauenburger Straße 11, 21354 Bleckede – nachstehend „Gästehaus“ genannt –

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses

1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Gästehaus und dem Gast individuell vereinbart wurden.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Der Gästehausaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Ferienwohnungsbuchung), der durch das Gästehaus angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Ferienwohnungsbuchung. Die Bestätigung der Ferienwohnungsbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

2.2 Erfolgt die Ferienwohnungsbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausannahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.

3. Preise und Leistungen

3.1 Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Ferienwohnung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Ferienwohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses gegenüber Dritten.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

3.4 Die Preise können vom Gästehaus geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Belegung, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Gästehaus dem zustimmt.

3.5 Rechnungen des Gästehauses sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

3.6 Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Gästehaus ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Gästehaus aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.

4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes

4.1 Das Gästehaus räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: – Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung bis 7 Tage  vor Check-In entstehen keine Kosten für den Gast – Danach wird der Preis der Buchung in Höhe von 50% fälli, es sei denn die Stornierung erfolgt aus Gründen belegter gesundheitlicher Hindernisse.

4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Ferienwohnung oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Gästehaus rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

5. Rücktritt des Gästehauses

5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Gästehaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Ferienwohnungen vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Gästehauses die Buchung nicht endgültig bestätigt.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Gästehaus gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls – höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; – Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; – das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist; – eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt; – ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;

5.4 Das Gästehaus hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.

5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

6. An- und Abreise

6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnung schriftlich bestätigt.

6.2 Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Gebuchte Ferienwohnungen sind vom Gast bis spätestens 22 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen.

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnung dem Gästehaus spätestens um 10 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

7. Haftung

7.1 Das Gästehaus haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Gästehaus ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Gästehauses, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.

8. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.